Online-Kauf, ohne Tücken

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Generelles

Bitte beachte, dass die nachfolgenden Informationen nur für Online-Geschäfte zwischen einem gewerblichen Händler und einer Privatperson gelten.

Als ich anfing, zu diesem Thema zu recherchieren, fiel mir auf, dass es zu den Suchbegriffen „Gefahren Online-Shopping“ rund 90.000 Suchmaschinen-Treffer gab. Ist Online-Shopping denn so kompliziert? Nein, wenn man einige grundlegende Dinge beachtet und auch einige Tipps & Tricks anwendet, kann Online-Shopping ein sehr schönes Erlebnis sein, dachte ich bisher. Nach Fertigstellung dieses Beitrages und der Tatsache, dass ich auf weit über 3.300 Wörter kam, scheinen mir die o.g. 90.000 Treffer jedoch berechtigt. Umso wichtiger erscheint mir, im Nachhin, die Veröffentlichung dieses Beitrages!

Aber fangen wir doch ersteinmal ganz vorne an und näheren uns dem Thema mit einigen grundlegenen Überlegungen.

 

Stationärer Einzelhandel oder Online-Shop?

In diesem Punkt bin ich zwiegespalten. Klar brauchen wir den stationären Handel vor Ort. Man kann mittlerweile fast alles Online einkaufen, aber das Beratungsgespräch vor Ort mit einem Fach-Verkäufer kann mir der Online-Shop nicht ersetzen. Umgekehrt bietet mir der Online-Handel den Vorteil, dass ich preisgünstig und mit wenigen Klicks eine Ware sicher und schnell bestellen kann.

Ein weiterer Vorteil des stationären Einzelhandels ist, dass Du einen Ansprechpartner vor Ort hast, zu dem Du im Gewährleistungsfall hingehen kannst. Dafür hat der Online-Handel (meist) unschlagbare Preise. Womit wir auch zu meiner Empfehlung kommen: Ich verfahre nach dem Prinzip, dass ich Waren, bei denen absehbar ist, dass im Gewährleistungszeitraum wenig bis kein Service anfällt, oder sich der Service preislich nicht lohnen würde, im Online-Handel kaufe und beratungsintensive oder teuere Artikel im stationären Einzelhandel vor Ort kaufe.

Stationärer Einzelhandel. Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Webshop oder Online-Marktplatz?

Wenn ich mich für ein Produkt entschieden habe, dass ich online kaufen möchte, stellst sich die nächste Frage. Soll ich im Webshop des Anbieters/Händlers oder bei einem Online-Marktplatz wie Amazon (1) oder eBay (2) kaufen? Beleuchten wir doch einfach mal die Vor- und Nachteile von Webshops und Online-Marktplätzen.

Bei Webshops kannst du nochmals Geld sparen, weil viele Anbieter bei Online-Marktplätzen Gebühren zahlen müssen, die Sie kalkulatorisch in den Preis beim Online-Marktplatz einrechnen. 1:0 für den Webshop. In einem Webshop hast du nur die Waren eines Anbieters und siehst auch nur seine Preise. Im Zweifelsfall musst Du eigenständig in anderen Webshops Alternativpreise herausfinden. Beim Online-Marktplatz gibst du als Suchbegriffe den Artikel ein und der Online-Markplatz liefert dir alle Anbieter, die diesen Artikel führen. Du hast somit einen einfacheren Preisvergleich. Punkt für den Online-Marktplatz. Es steht 1:1.

Es bieten heutzutage zwar fast alle Webshops die Bezahlung mit Paypal an, hierbei gibt es allerdings feine Unterschiede zum Marktplatz eBay. Wenn ich außerhalb von eBay mit Paypal bezahle und es tritt ein Konflikt in irgendeiner Weise auf (Verkäufer schickt keine oder falsche Ware), wird Paypal bei einem Kauf außerhalb von eBay (z.B. in einem Webshop) VERSUCHEN, das Problem zu lösen. Hast du einen Artikel bei eBay gekauft und per Paypal bezahlt, ist Paypal verpflichtet, den Konflikt zu lösen (3). EIn kleiner, aber feiner Unterschied, zugunsten des Online-Marktplatzes. 2:1 für den Marktplatz.

Die Bezahlung, z.B. beim Marktplatz eBay, empfinde ich als absolut transparent und gut durchdacht. Das kann ich bei so manchem Webshop leider nicht behaupten. Somit steht es 3:1 für den Online-Marktplatz. Ich möchte hier allerdings keine versteckte Werbung für eBay oder Amazon machen. Es gibt durchaus interessante Alternativen zu den beiden Platzhirschen. Siehe hier (4).

Onlineshopping. Bild von athree23 auf Pixabay

Vor dem Kauf ist Recherche angesagt…

Schau dir bitte VOR dem Kauf die Bewertungen des Verkäufers und des Produktes an. Bitte die Aussagen der Käufer mit gesundem Menschenverstand einordnen und alle Bewertungen im Gesamten beurteilen. Wenn viele Käufer von einer langen Lieferzeit sprechen, dann muss ich wissen, dass mir das unter Umständen auch passieren kann, wenn ich bei diesem Verkäufer etwas kaufe. Auch besonders blumige Aussagen sind mit Vorsicht zu genießen. Mittlerweile blüht im eCommerce-Bereich der Markt von sogenannten künstlichen Bewertungen. Unternehmen „kaufen“ sich bei Marketing-Firmen positive Bewertungen, nur um ein Produkt in einem besseren Licht erscheinen zu lassen (13). Leider ist man vor derartigen Bewertungen nicht gefeit und es ist sehr schwer, eine solche künstliche Bewertung zu erkennen. Auch hier gilt: Hirn einschalten und den Gesamt-Kontext betrachten. Hat ein Verkäufer 100% positive Bewertungen, kann da was nicht stimmen, das sollte klar sein, denn Fehler passieren überall. Es lohnt sich auch mal in anderen Markplätzen oder anderen Webshop die Bewertungen des Produkts zu checken.

Schau dir vor dem Kauf unbedingt das Angebot in Ruhe an. Im Konfliktfall beruft sich der Verkäufer auf alle schriftlichen Angaben in seinem Angebot. Die eingestellten Bilder können beispielhaft sein. Abgebildetes Zubehör ist evtl. nicht im Lieferumfang enthalten. Falls im Text nichts aussagekräftiges zum Zubehör steht, kontaktiere den Verkäufer vor dem Kauf und kläre alle Fragen, die dir wichtig sind und nicht durch den Angebotstext geklärt werden.

Schnäppchen
Würdest du dieses Schnäppchen im Internet wirklich kaufen?

 

Der Versand… versichert oder nicht?

Grundsätzlich sind Versandkosten zu zahlen. Es muss nur entschieden werden, von wem. Viele Online-Händler übernehmen ab einem bestimmten Warenwert die Versandkosten.

Vereinfacht dargestellt, gibt es drei große Versandarten:

  1. Unversicherter Versand
  2. Versicherter Versand
  3. Warensendung

Der unversicherte Versand wird im Volksmund auch gerne Päckchen genannt. Er eignet sich für Waren, die von geringem Warenwert sind. Der große Nachteil ist, dass eine Sendungsverfolgung nicht möglich ist. Der Versender erhält einen sogenannten Einlieferbeleg, mit dem er nachweisen kann, dass die Sendung auf dem Weg zum Empfänger gebracht wurde. Sollte die Sendung nun beim Transportdienstleister verloren gehen, kann nicht nachvollzogen werden, wo die Sendung geblieben ist. Du als Empfänger bleibst auf dem Schaden sitzen, da der Versender seiner Pflicht nachgekommen ist. Du könntest im Höchstfall den Transportdienstleister in Regress nehmen, weil er die Sendung verschlampt hat. Dies aber lückenlos nachzuweisen, ist äußerst zeitintensiv und fast unmöglich für dich als Privatperson.

Der versicherte Versand ist zwar teurer, aber es existiert eine Sendungsnummer. Damit kann jederzeit nachvollzogen werden, wo sich die Sendung befindet. Weitere Infos zum versicherten Versand, z.B. mit DHL findest du hier (11). Für mich ist der versicherte Versand die beste Option. Er kostet zwar mehr, aber im Fall des Falles kann ich den Verbleib klären. Außerdem unterschreibst du die Warenannahme, dass kann bei einem Transportschaden entscheidend sein, aber dazu weiter unten mehr!

Die aus meiner Sicht schlechteste Variante ist die Warensendung. Der Versandumschlag darf nicht komplett verschlossen sein, da die Post den Inhalt überprüfen darf, ob er als Warensendung geeignet ist. Da fangen die Probleme natürlich an. Es kann niemand garantieren, dass der Inhalt der Warensedung unterwegs nicht verschwindet. Eine Sendungsnummer gibt es nicht und versichert ist das Ganze auch nicht. Dafür bekommt man Warensendungen schon für nen „Appel und ´nen Ei“. Nähere Infos zur Warensendung gibt es hier (12).

Aber wie ist das eigentlich, wenn die Sendung nicht zugestellt werden konnte und der Transportdienstleister die Sendung wieder zum Verkäufer retourniert? Kann ich auf eine weitere kostenfreie Zustellung beharren? Hier kommt es klar darauf an, wer die Schuld daran hat. Hast du dem Verkäufer die korrekte Lieferadresse beim Kauf genannt und er hat eine falsche an den Transportdienstleister übermittelt, trägt der Verkäufer die Zusatzkosten. Anders sieht es aus, wenn du z.B. umgezogen bist und in eBay deine neue Adresse nicht hinterlegt hast, dann kann der Verkäufer die zusätzlichen Kosten von dir verlangen.

 

Bezahlen im Internet

Ein sehr heiklers Thema… Ich bin kein Freund davon, meine Bankdaten jedem zur Verfügung zu stellen. Gesetzlich muss der Geldempfänger nach vollständiger Lieferung zwar die Bankverbindung löschen, nur ob das in der Realität auch so gehandhabt wird, kann ich nur schwer nachvollziehen. Ich weiß aber, aus sicherer Quelle, dass selbst bei gelöschten Bankverbindungen, eine Rückverfolgung der IBAN und BIC möglich ist.

Online-Payment ist eine Alternative. Unternehmen wie z.B. Paypal stellen dem Verkäufer nur meine Paypal-ID zu Verfügung. Die beiden großen Vorteile liegen auf der Hand.

  1. Der Verkäufer bekommt keine Bankverbindung von mir.
  2. Nicht der Verkäufer, sondern Paypal bucht bei mir, per Lastschriftverfahren ab. Ein kleiner aber feiner Unterschied im Zahlungsverkehr.
Online-Payment. Bild von Tumisu auf Pixabay

Der feine Unterschied zwischen einer Überweisung und einer Lastschrift:

Es gibt einen feinen Unterschied zwischen einer Überweisung und eine Lastschrift. Die Überweisung stellt eine Willenserklärung dar. Falls du irrtümlich den Betrag überwiesen hast, ist es schwierig den Überweisungsbetrag zurückzuholen. Bei einer Lastschrift, kannst Du einfach, innerhalb der ersten 6 Wochen nachdem die Lastsschrift gebucht wurde, das Geld auf dein Giro-Konto zurückholen. Zwar kommst du dann direkt in Zahlungsverzug beim Verkäufer, aber Du hast dir vorerst dein Geld wieder gesichert. Eine weiterführende Unterscheidung der beiden Zahlarten findest Du hier (5). Aber auch bei Lastschrift gibt man seine Bankverbindung preis, daher gebe ich den Tipp, lieber zentral bei einem Payment-Anbieter die Bankdaten hinterlegen, als in zig verschiedenen Marktplätzen oder Webshops die Bankdaten zu hinterlegen.

 

Welche Payment-Dienstleister bieten sich an?

Zuerst sollte man sich Gedanken machen, ob ich mich als Einsteiger sehe, oder im Online-Handel als „Mehrfach-Täter“ 😉 auftreten möchte.

Wer eher wenig im Onlinehandel einkauft, oder erst einmal ausprobieren möchte, ob das sein Ding ist, sollte, sofern angeboten, auf Nachnahme die Ware verschicken lassen. Dabei fallen zwar Nachnahme-Gebühren an, aber es wird erst bezahlt, wenn die Ware da ist. Mehr Infos zum Prinzip der Nachnahme gibt es hier (6).

Je mehr Waren du online beziehst, um so ungünstiger wird das Nachnahme-Verfahren, da die Gebühren vergleichweise hoch sind. Hier kommen die Online-Payment-Anbieter ins Spiel. Platzhirsch ist (bis jetzt) Paypal (7). Fast jeder Webshop und fast jeder Marktplatz bietet die Zahlung über Paypal an. Das Paypal-Prinzip ist recht einfach. Du registrierst dich und hinterlegst bei Paypal deine Bankdaten. Wenn Du nun im Internet etwas kaufst klickst du beim Bezahlvorgang auf Paypal. Du landest dann auf der offiziellen Paypal-Seite und musst deine Zugangsdaten eingeben. Paypal checkt nun die Zugangsdaten und gibt dem Verkäufer dann das Ok, das die Ware bezahlt wird. Paypal bekommt dann vom Verkäufer alle wichtigen Daten wie Preis, Artikelbezeichnung usw. zur Verfügung gestellt und zieht bei dir den Betrag per Lastschrift ein. Paypal ist sozusagen, der „Geld-Vermittler“ in diesem Beispiel. Gebühren kostet dich das erst einmal nicht. Gebühren werden erst fällig, wenn du Geld empfängst (z.B. als Verkäufer). Allgemein kann man sagen, dass Paypal für „Geldsender“ kostenlos ist und nur ein „Geld-Empfänger“ Gebühren zahlen muss.

Es gibt aber auch noch andere Dienste. Hierbei solltest du allerdings immer im Auge behalten, wie weit der Dienst verbreitet ist. Eine Auflistung für Alternativen zu Paypal findest du hier (8).

Bisher hatten wir immer nur das Positive an Paypal. Es gibt aber auch Nachteile.

  1. Die Bezahlung funktioniert nur online. Ich habe noch keinen stationären EInzelhändler vor Ort gesehen, der eine Zahlung mit Paypal anbietet.
  2. Du gibst deine Bankverbindung in die Hände eines ausländischen Unternehmens. Es gilt daher auch die ausländische Auslegung des Datenschutzes.
  3. Bei Rechtsstreitigkeiten muss eine Klage in England angestrebt werden, da englisches Recht gilt.

Für mich persönlich überwiegen allerdings die Vorteile:

  1. Schneller Geldversand (IBAN-Überweisungen können bis zu 3 Werktage dauern). Im günstigsten Fall verschickt der Verkäufer noch am gleichen Tag die Ware. Die meisten Online-Händler verschicken erst nach Geldeingang. Das heißt, bei einer IBAN-Zahlung geht wertvolle Zeit verloren.
  2. Erweiterter Käuferschutz bei eBay. Da Paypal und eBay eng zusammen arbeiten, ist Paypal verpflichtet, beim Kauf via eBay und Bezahlung per Paypal, eine Lösung bei Konflikten zu finden.
  3. Die Bankverbindung liegt zentral bei einem Unternehmen und nicht überall verstreut in verschiedenen Webshops oder Marktplätzen.
  4. Einfach und sichere Handhabung
Geldscheine
Geldscheine

 

Ware bestellt, aber es kommt nichts an!

So ein Mist… die Ware ist bestellt und es kommt nichts bei dir an. Was nun? Aus meiner Arbeit im Kundenservice kann ich berichten, das einige Online-Bestellungen nicht beim Empfänger ankommen, weil einfach die falsche Lieferanschrift hinterlegt wurde. Klingt banal, ist aber so. Wer denkt denn schon beim Umzug daran, seine Liefer-Adresse bei eBay zu ändern? Klar die Adresse im Perso, die ist wichtiger. Stimmt… daher empfehle ich, bei jeder Online-Bestellung die Liefer-Adresse nochmals und nochmals zu kontrollieren, bevor die Bestellung verbindlich abgeschickt wird. Sehr oft sind auch die Transportdienstleister hoffungslos überlastet. Gerade vor Ostern und vor Weihnachten sollte lieber etwas mehr Zeit bis zur Anlieferung eingeplant werden.

Spätestens 10-12 Werktage nach der Bezahlung solltest Du den Online-Händler kontaktieren, falls Du noch keine Ware erhalten hast. Solltest du bei eBay gekauft und via Paypal gezahlt haben, dann schreib den Händler unbedingt über eBay an. Wenn du Mails außerhalb von eBay schreibst, geschieht das außerhalb deines Käuferschutzes. Somit sind alle Vereinbarungen, die du außerhalb von eBay mit dem Verkäufer triffst, nicht durch den Käuferschutz gedeckt. Worst case und damit absolutes No-Go sind telefonische Vereinbarungen. Falls dies unumgänglich ist, dann lass dir unbedingt diese Vereinbarungen über eine Mail an deinem eBay-Account bestätigen. Somit sind diese Vereinbarungen Bestandteil des eBay-Käuferschutzes.

 

Die Tücken bei der Warenannahme

Es klingelt, der Postboote steht vor der Tür und drückt uns freudestrahlend unser Paket in die Hand… und weil der gute Postboote ja immer so lieb ist und so im Streß ist, unterschreiben wir schnell die Warenanahme, damit der arme, gehetzte Kerl weiterfahren kann! FALSCHER ALS FALSCH.

Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du die Ware in einwandfreiem Zustand erhalten hast. Also nimm dir bitte die Zeit und kontrolliere die Verpackung auf Beschädigungen. So lieb der Postboote auch ist, so derbe wird mit dem Paket in den Verteilzentren umgegangen. Paketweitwurf ist eine beliebte Disziplin in vielen Paket-Verteilzentren! Solltest du zerbrechliche Ware bestellt haben, darfst du vor deiner Unterschrift schonmal etwas schütteln. Wenn du ein „Geklimper“ hörst, ist die Ware meistens nicht in einwandfreiem Zustand. In diesem Fall einfach die Annahme verweigern. Erst wenn äußerlich keine Beschädigung am Paket erkennbar ist und du dir halbwegs sicher bist, dass die Ware innendrin, nicht zerbrochen ist, solltest du unterschreiben.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass du dem Transportdienstleister eine sogenannte „Abstellgehnemigung vor Ort“ ausstellen kannst. Auch hiervon muss ich dringenst abraten. Auch hier ist kein nachträgliches Lamentieren bei beschädigter Verpackung und Ware möglich, da du mit der Abstellgenehmigung dem Fahrer quasi einen Freibrief gibst. Hier kann höchstes, innerhalb der ersten 6 Tage nach Warenannahme, ein verdeckter Transportschaden beim Versender, von dir, gemeldet werden.

Aber was kann man tun, wenn das Paket beschädigt ist?

  1. Beweisfoto mit dem Handy schiessen (hat man ja heutzutage sowieso fast überall dabei).
  2. Schriftlich eine sogenannte Annahmeverweigerung vom Fahrer dokumentieren lassen.
  3. NICHTS unterschreiben. Lass dich bitte auch nicht einlullen, nach dem Motto: „Das können Sie alles später noch reklamieren“. NEIN… kannst du eben nicht. Der Transportdienstleister kann dafür nachträglich nicht mehr in Haftung genommen werden, wenn Du unterschrieben hast (du unterschreibst, das Paket äußerlich in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben). Im schlimmsten Fall berufen sich Versender und Transportdienstleister später darauf und du bleibst auf dem Schaden sitzen!
  4. Keine Unterschrift unter Vorbehalt: Dieser Mythos geistert durch viele Verbrauchschutzforen. Es gibt keine Warenannahme unter Vorbehalt. Unterschrieben ist unterschrieben, basta… halte dir das vor Augen!!!

Wenn du das Paket angenommen hast und stellst fest, dass die Ware im Karton beschädigt ist, kannst du einen sogenannten „verdeckten Transportschaden“ geltend machen. Aber Achtung: Dieser Schaden muss mit einer Kamera bildlich festgehalten werden und die Meldung inklusive der Bilder muss spätestens 6 Tage nach der Anlieferung (es zählt Datum UND Uhrzeit der Warenannahme) beim Versender vorliegen!

Durch viele Verbraucherschutzforen geistert auch immer wieder der Vorschlag, die Ware im Beisein des Postboten, vor der Unterschrift, zu öffnen um die Unversehrtheit der Ware zu überprüfen. Davon ist dringenst abzuraten. Ein Öffnen vor der Unterschrift, käme dem Straftatbestand einer mutwilligen Beschädigung gleich. Denn rein rechtlich gesehen, findet der sogenannte Gefahrenübergang erst mit der Unterschrift statt. Erst dann bist du befugt das Paket zu öffnen. Das ist auch der Grund, weshalb du sichtbare Beschädigungen am Paket nach der Unterschrift schwerlich reklamieren kannst. Der Transportdienstleister könnte nämlich argumentieren, dass du bei der Übergabe und vor der Unterschrift die Beschädigung hättest bemerken müssen.

 

Kaufrücktritt, Preisnachlass und Gewährleistung

Anders als bei einem Geschäft im stationären Einzelhandel, hast du im Online-Handel eine Rückgaberecht von mindestens 14 Tagen, wenn…

…du deinen Rücktritt schriftlich innerhalb dieser Zeit erklärt hast.

…du bei einem Händler gekauft hast (also keine Privatperson).

…du die Ware für einen privaten Zweck gekauft hast.

Einen Preisnachlass kannst du verlangen, wenn die erhaltene Ware von der Beschreibung im Internet abweicht oder aber auch, wenn die Ware beschädigt und du die Beschädigung in Kauf nimmst. Hier ist aber immer zu beachten, dass du mit Annahme des Preisnachlasses auf eine weitere Nachbesserung zu diesem Mangel sitzen bleibst. Im Klartext: Du hast im Internet einen Gartenzwerg gekauft. Bei diesem Artikel ist an einer Stelle etwas Lack abgeplatzt. Du reklamierst das beim Verkäufer und Ihr einigt Euch auf 10 % Preisnachlass. Damit ist der Mangel abgegolten. Sollte der Gartenzwerg nun an dieser Stelle rosten und somit vorzeitig nicht mehr verwendbar sein, hast du keine Anspruch auf Nachbesserung bzw. Austausch, da du mit der Annahme des Preisnachlasses den Mangel und seine Folgen akzeptiert hast. Also… immer überlegen, ob ein Preisnachlass Sinn macht, denn du musst den Preisnachlass NICHT akzeptieren und kannst auf eine einwandfreie Ware bestehen. In diesem Fall muss der Verkäufer die Ware kostenlos austauschen.

In Sachen Gewährleistung gilt im Online-Handel die gesetzliche Regelung von 2 Jahren. Auch bei einem Kauf im europäischen Ausland und auch im nicht-europäischen Ausland, gelten die deutschen Gesetze zur Gewährleistung, siehe auch hier (9).

Widerrufsformular
So könnte der Anfang eines Widerrufsformulares aussehen.

 

Bewertung des Kaufes

Im Online-Handel gehört es zum guten Ton, nach erfolreicher Transaktion (Kunde hat bezahlt, Ware ist in einwandfreiem Zustand beim Käufer angekommen) eine Bewertung der Transaktion vorzunehmen. Bitte achte allerdings darauf, dass du auch nur die tatsächliche Transaktion bewertest. Der Verkäufer kann nichts dafür, wenn der Transportdienstleister die Adresse nicht findet und das Paket zurück zum Verkäufer schickt, und du länger auf deine Lieferung warten musst.

Bitte überlege dir genau, was du in deine Bewertung schreibst, denn deine Bewertung kann unter Umständen eine lange Zeit sichtbar sein und beeinflußt unter Umständen das Kaufverhalten der nächsten Interessenten. Aussagen ähnlich „Alles super, keine Probleme“ hören sich zwar gut an, helfen aber weder dem Verkäufer noch den zukünftigen Kunden. Hier solltest du genauere Angaben machen. Z.B. könnte man bei einer erfolgreichen Transaktion schreiben: „Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, reibungslose Abwicklung, preisgünstiger Versand, hier kaufe ich öfters“. Damit weiß der nächste Interessent, dass ich zufrieden mit allem war. Fäkal-Ausdrücke oder persönliche Ansprachen an Mitarbeiter (egal, ob positiv oder negativ) sind absolutes No-Go.

Was viele bei einer Bewertung unterschätzen, ist die Tatsache, dass der Verkäufer die Transaktion auch bewerten kann/darf. Hier kann der Boomerang schnell zurückkommen und man fängt sich, unter Umständen, selbst auch eine negative Bewertung ein. Bewertungen können, unter Umständen, auch noch nachträglich von beiden Parteien geändert werden. Ob zuerst der Verkäufer oder der Käufer bewertet, ist nicht eindeutig festgelegt. Ich persönlich bewerte eine Transaktion teilweise sogar erst, wenn die gesetzliche Widderrufsfrist abgelaufen ist. Dann konnte ich das Produkt ausgiebig testen und kann eine qualifizierte Bewertung abgeben.

Die Bewertung einer Transaktion eignet sich auch nicht, um eine Reklamation aufzugeben. Aussagen ähnlich „Artikel kam defekt an. Billige China-Ware“ hat in einer Bewertung nichts zu suchen und schreckt alle nachvollgenden Interessenten ab. Vielleicht hast du ein Produkt aus einer „Montags-Produktion“ erhalten. Der Verkäufer MUSS ein defekt geliefertes Produkt zeitnah austauschen oder reparieren. Unter Umständen dauert eine Reklamation über eine Bewertung sogar länger, weil der Verkäufer zwar deine Bewertung sieht, dich aber erst einmal anschreibt und nähere Infos möchte. Damit verzögerst DU die Auslieferung deiner Ersatzware.

 

Zusammenfassung

Hier nun noch eine Zusammenfassung der wichtigsten Infos in diesem Beitrag:

1. Nichts überstürzt kaufen. Das super billige Angebot kann Fanghaken enthalten. Informiere dich genau über das Produkt und den Grund, weshalb es so billig ist.

2. Informiere dich über die Bezahlungsmodalitäten BEVOR du etwas bestellt. Manche Anbieter vermitteln Teile Ihrer Aufträge weiter. D.h., du bezahlst an den Verkäufer und die Ware kommt von einem externen Lieferanten. In solch einem Fall musste Du Dich im Gewährleistungsfall an den Lieferanten wenden. Beim Kaufrücktritt musst du dann die Ware nicht an den verkäufer, sondern an den Lieferanten zurückschicken, bekommst aber dein Geld vom Verkäufer.

3. Schau dir (wenn Du über einen Marktplatz kaufen willst), die Bewertungen anderer Käufer an, die bei diesem Verkäufer gekauft haben. Benutze deinen gesunden Menschenverstand. Übige und zu blumige Bewertungen können gefakt sein.

4. Plane mehr Zeit ein…. schnell noch das passende Geschenk zum Geburtstag 3 Tage vorher bestellt, kann in die Hose gehen, wenn dich der Transportdienstleister nicht findet oder beim Verkäufer eine unerwartete Auftragsspitze vorhanden ist.

5. Kontrolliere deine Lieferanschrift VOR dem Abschicken einer Online-Bestellung.

6. Augen auf bei der Warenannahme. Kein offensichtlich beschädigtes Paket annehmen. Die Warenannahme schriftlich vom Postboten dokumentieren lassen (sofern versichert verschickt).

7. Bewertung der Transaktion mit gesundem Menschenverstand. So ausführlich wie nötig und so kompakt und aussagekräftig wie möglich.

 

Abschließend:

Dieser Beitrag ist sehr langatmig und enthält sehr viele Infos auf engstem Raum. Aber ich denke, diese Infos sind wichtig, hilfreich und bewahren dich vor dem einen oder anderen Fallstrick im Online-Handel. Es gäbe zu fast jedem Punkte noch viel mehr Infos. Aber dann würden wir irgendwo bei kanpp 10.000 Wörtern enden! Das möchte ich meinen Lesern nicht wirklich zumuten.

Egal ob du erst mit dem Kauf im Online-Handel beginnst oder schon Vollprofi bist, ich wünsche dir viel Spaß beim nächsten Online-Kauf.

Hast du noch Fragen zum Kauf im Online-Handel? Dann setz dich bitte mit mir über das Kontaktformular in Verbindung. Ebenfalls würde mich ein kurzes Feedback interessieren, ob du mit meinen Infos etwas anfangen konntest.

Grüße, Heiko

 

Quellennachweis:

(1) = https://www.amazon.de/

(2) = https://www.ebay.de/

(3) = https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

(4) = https://www.netzwelt.de/news/88086-online-kaufhaeuser-vier-ebay-alternativen-ueberblick.html

(5) = http://srbg.de/ueberweisung-und-lastschrift-im-vergleich.html

(6) = https://www.deutschepost.de/de/n/nachnahme_national.html

(7) = https://paypal.de

(8) = http://praxistipps.chip.de/alternativen-zu-paypal-die-besten-tipps_12044

(9) = https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Online-Shopping-im-Ausland-3332081.html

(11) = https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/deutschlandweit-versenden/paket.html

(12) = https://www.deutschepost.de/de/w/warensendung.html

(13) = https://onlinemarketing.de/news/gefaelschte-kundenbewertungen-betrug-im-grossen-stil